Die "Deutsche Rheuma-Liga - Landesverband Rheinland-Pfalz e.V." ist ein eingetragener und als gemeinnützig anerkannter Verein. Natürlich muss eine Selbsthilfegruppe nicht unbedingt ein "eingetragener Verein" (e.V.) sein. Aber ein lockerer Zusammenschluss ist in der Regel nicht rechtsfähig. Bei einem eingetragenen Verein ist das anders: Er kann als sogenannte "juristische Person" selbst Rechte und Pflichten wahrnehmen. Außerdem ist es für die Erlangung öffentlicher Zuschüsse im allgemeinen zwingend erforderlich, dass sich die Vereinigung eine feste Rechtsform gibt.